Bei den Anwaltsgerichten handelt es sich um eine eigenständige Gerichtsbarkeit, die zur Wahrung von Standes- und Berufspflichten sowie zur Ahndung von Pflichtverletzungen der Rechtsanwälte berufen ist.
Bereits seit längerem wird die Anwaltsgerichtsbarkeit als problematisch angesehen, unter anderem wegen des Professionalitäts- und Qualitätsdefizits. Darüber hinaus wurden verfassungsrechtliche Zweifel insbesondere darauf gestützt, daß bei den Anwaltsgerichten nur Rechtsanwälte tätig werden.
Trotz der massiven Kritik hat auch die Verfahrensreform im anwaltlichen Berufsrecht zum 1. September 2009 nichts geändert. Die Anwaltsgerichtsbarkeit bewegt sich noch immer am Rande des Verfassungs- und Europarechts bewegt. Eine Auseinandersetzung mit der Anwaltsgerichtsbarkeit hat in Jahrzehnten nicht stattgefunden. Und zwar trotz einer gewandelten gesellschaftlichen Realität und einem geänderten Bild der Anwaltschaft. Es spricht insofern manches dafür, daß von Seiten der Rechtswissenschaft an diesem Zweig kein Interesse besteht. Das Berufsrecht der rechtsberatenden Berufe ist eben ein Stiefkind der Rechtsordnung.
Dabei lassen bereits gerichtsorganisatorische Fragen lassen die Anwaltsgerichtsbarkeit verfassungsrechtlich problematisch erscheinen.
Dieses Buch untersucht umfassend die Frage, inwieweit die Anwaltsgerichtsbarkeit den Ansprüchen standhält, die das Grundgesetz an Gerichte und deren Richter stellt.